Demo-Modus: Sie befinden sich auf der Muster-Meldestelle. Dies dient nur zur Veranschaulichung des Systems.

Hinweisgeber-Meldestelle

Muster-Unternehmen

Sichere und vertrauliche Meldung von Rechtsverstößen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Neue Meldung abgeben

Sie möchten einen Rechtsverstoß melden? Nutzen Sie unser sicheres Meldeformular.

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Sie haben bereits eine Meldung abgegeben? Prüfen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand.

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Datenweitergabe gemäß HinSchG

Diese Meldestelle wird betrieben für Muster-Unternehmen.

Ihre Meldung wird gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) behandelt. Die übermittelten Informationen werden ausschließlich an die zuständigen internen Stellen des Unternehmens weitergeleitet, die für die Bearbeitung von Hinweisen autorisiert sind.

Wer erhält Ihre Meldung?
  • Die vom Unternehmen beauftragten Meldestellenbeauftragten
  • Bei Bedarf: Weitere interne Stellen zur Sachverhaltsaufklärung (unter Wahrung Ihrer Vertraulichkeit)
  • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung oder wenn gesetzlich vorgeschrieben
Datenschutzhinweis

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten:

Welche Daten werden erhoben?
  • Inhalt Ihrer Meldung (Sachverhaltsbeschreibung)
  • Hochgeladene Dokumente und Nachweise
  • Optional: Ihre Kontaktdaten, falls Sie diese angeben möchten
  • Technische Daten zur Kommunikation (Fallnummer, Zeitstempel)
Wie werden Ihre Daten geschützt?
  • Verschlüsselte Übertragung aller Daten (TLS/SSL)
  • Verschlüsselte Speicherung sensibler Informationen
  • Strenge Zugangskontrolle - nur autorisierte Personen haben Zugriff
  • Protokollierung aller Zugriffe für Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre Daten werden gemäß § 11 HinSchG für die Dauer von 3 Jahren nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich erforderlich ist.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung Ihrer Daten (nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist)
  • Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es schützt Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht melden.

Was kann gemeldet werden?
  • Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht
  • Straftaten (z.B. Korruption, Betrug)
  • Ordnungswidrigkeiten (soweit bußgeldbewehrt)
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz, Datenschutz, Umweltschutz
  • Verstöße gegen Verbraucherschutz, Produktsicherheit
  • Verstöße im Finanz- und Steuerbereich
Ihr Schutz als Hinweisgeber
  • Repressalienverbot: Keine Kündigung, Abmahnung oder Benachteiligung
  • Vertraulichkeit: Ihre Identität wird geschützt
  • Anonymität: Meldungen können anonym abgegeben werden
  • Haftungsfreistellung: Bei Meldung in gutem Glauben
  • Beweislastumkehr: Bei Benachteiligungen muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Zusammenhang besteht
Wichtiger Hinweis

Der Schutz des HinSchG gilt nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich falsche Meldungen sind nicht geschützt und können rechtliche Konsequenzen haben.

Fristen und Verfahren
7
Tage
Eingangsbestätigung
3
Monate
Rückmeldung über Maßnahmen
3
Jahre
Dokumentationsaufbewahrung
Weitere Informationen

Bei Fragen zur Nutzung dieser Meldestelle oder zum Hinweisgeberschutzgesetz können Sie sich an die zuständige Meldestellenbeauftragte wenden.

Externe Meldestelle: Neben dieser internen Meldestelle können Sie sich auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden.