Hinweisgeber-Meldestelle

Sichere und vertrauliche Meldung von Rechtsverstößen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

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Was können Sie melden?

Diese Meldestelle dient der Entgegennahme von Hinweisen zu Rechtsverstößen in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsschutz
  • Datenschutz
  • Korruption & Betrug
Ihr Schutz
Anonymität

Sie können Meldungen vollständig anonym abgeben. Ihre Identität wird nur gespeichert, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

Vertraulichkeit

Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Nur berechtigte Personen haben Zugriff.

Repressionsschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie vor Repressalien, wenn Sie in gutem Glauben Meldung erstatten.

Verfahrensablauf
1
Meldung abgeben

Sie beschreiben den Sachverhalt und erhalten eine Fallnummer

2
Eingangsbestätigung

Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung

3
Prüfung

Ihr Hinweis wird geprüft, ggf. werden Rückfragen gestellt

4
Rückmeldung

Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie Rückmeldung über Maßnahmen